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Geschrieben von: admin
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Montag, den 17. August 2009 um 10:09 Uhr |
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PLATZORDNUNG
- Jeder Hundeführer ist verpflichtet, seinen Hund ordnungsgemäß zu verwahren und ist für jeden Schaden, den sein Hund verursacht, haftbar.
- Es ist verboten, Tiere körperlich oder seelisch zu misshandeln. Hilfsmittel wie auf Zug gestellte Halsbänder, Stachelhalsbänder oder Tele-Tac sind untersagt.
- Hunde sind am gesamten Vereinsgelände an der Leine zu führen.
Ausgenommen sind Kurse und Übungen die eine „Freifolge“ erfordern.
- Den Anweisungen der Ausbildner bzw. Funktionäre ist Folge zu leisten.
- Exkremente vom Hund sind vom Hundebesitzer zu entfernen. Das gilt insbesondere auch für die Zugangswege.
- Hunde dürfen nicht an Geräten oder Zäunen angehängt werden, und sollen vielmehr in die dafür vorgesehenen Boxen verstaut werden.
- Das Mitnehmen der 4-Beiner in die Vereinsräumlichkeiten und auf die Terrasse ist untersagt.
Ausnahme: Hunde im Zuge der Ausbildung während des Kurses und nach Absprache mit dem jeweiligen Trainer.
- Hitzige Hündinnen dürfen am Kursbetrieb nur nach Absprache mit dem zuständigen Ausbildner teilnehmen.
- Sämtliche Abfälle sind in die vorgesehenen Behälter zu werfen; nur so halten wir unser Areal sauber.
- Während des Kursbetriebes ist das gesonderte Arbeiten mit dem Hund nicht gestattet.
- Das Rauchen während der Ausbildung ist unsportlich und daher tunlichst zu vermeiden.
- Nach 22:00 ist das Arbeiten auf dem Trainingsplatz untersagt.
- Der Trainingsplatz steht unseren Mitgliedern ausschließlich zu Übungszwecken zur Verfügung, wobei auf bereits trainierende Hunde Rücksicht zu nehmen ist.
- Hundesportgeräte dürfen nur unter Anweisung eines Trainers benutzt werden.
- Eltern haften für ihre Kinder. Wir haben Kinder sehr gerne hier, aber um Unfälle zu vermeiden, achten sie bitte sorgfältig auf ihre Kinder!
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 17. August 2009 um 20:51 Uhr |