Platzordnung

  1. Jeder Hundeführer ist verpflichtet, seinen Hund ordnungsgemäß zu verwahren und ist für jeden Schaden, den sein Hund verursacht, haftbar. 

  2. Es ist verboten, Tiere körperlich oder seelisch zu misshandeln. Hilfsmittel wie auf Zug gestellte Halsbänder, Stachelhalsbänder oder Tele-Tac sind untersagt. 

  3. Hunde sind am gesamten Vereinsgelände an der Leine zu führen.
    Ausgenommen sind Kurse und Übungen die eine „Freifolge“ erfordern. 

  4. Den Anweisungen der Ausbildner bzw. Funktionäre ist Folge zu leisten. 

  5. Exkremente vom Hund sind vom Hundebesitzer zu entfernen. Das gilt insbesondere auch für die Zugangswege.

  6. Hunde dürfen nicht an Geräten oder Zäunen angehängt werden, und sollen vielmehr in die dafür vorgesehenen Boxen verstaut werden. 

  7. Das Mitnehmen der 4-Beiner in die Vereinsräumlichkeiten und auf die Terrasse ist untersagt.
    Ausnahme: Hunde im Zuge der Ausbildung während des Kurses und nach Absprache mit dem jeweiligen Trainer. 

  8. Hitzige Hündinnen dürfen am Kursbetrieb nur nach Absprache mit dem zuständigen Ausbildner teilnehmen. 

  9. Sämtliche Abfälle sind in die vorgesehenen Behälter zu werfen; nur so halten wir unser Areal sauber. 

  10. Während des Kursbetriebes ist das gesonderte Arbeiten mit dem Hund nicht gestattet. 

  11. Das Rauchen während der Ausbildung ist unsportlich und daher tunlichst zu vermeiden. 

  12. Nach 22:00 Uhr ist das Arbeiten auf dem Trainingsplatz untersagt. 

  13. Der Trainingsplatz steht unseren Mitgliedern ausschließlich zu Übungszwecken zur Verfügung, wobei auf bereits trainierende Hunde Rücksicht zu nehmen ist. 

  14. Hundesportgeräte dürfen nur unter Anweisung eines Trainers benutzt werden. 

  15. Eltern haften für ihre Kinder. Wir haben Kinder sehr gerne hier, aber um Unfälle zu vermeiden, achten sie bitte sorgfältig auf ihre Kinder!